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Venture-Evaluation (3/3)

3. Rang 3: Marktpotential fraglich und Richtungskorrektur notwendig
Das Marktpotential Ihres Projektes ist kaum genügend bzw. unschlüssig. Der Markttest fehlt oder ist nicht überzeugend. Grössere Richtungskorrekturen sind notwendig.
Viele Projekte bieten als Allein-Vorhaben nicht das nötige Marktpotential. Dennoch kann die Anwendung interessant sein in Kombination mit einem ergänzenden anderen Business-Case bzw. einem bereits bestehenden Unternehmen. Die Chance liegt hier im sogenannten "Corporate Partnering"!

Unter dem Begriff "Corporate Partnering" versteht man die Tatsache, dass zwei Unternehmen (Partner) ihre Aktivitäten ganz oder teilweise in eine gemeinsame Partnerschaft einbringen, und zwar so, dass daraus für beide Partner substantielle Vorteile entstehen (sog. win-win Situation). Dies ist in der Praxis dann der Fall, wenn die in die Partnerschaft eingebrachten Aktivitäten der beiden Unternehmen komplementäre Eigenschaften haben, welche für die Partner einen "added value" ergeben: 1+1=3!

In Wirtschaftszeiten mit zurückhaltender Finanzierungsbereitschaft der Investoren kommt dem "Partnering" zunehmende Bedeutung zu. Nicht selten bildet das "Partnering" die einzige Möglichkeit des wirtschaftlichen Überlebens.

Folgende Aufgaben und Bedingungen sind zu erfüllen, um ein Projekt von Rang 3 auf Rang 1 emporzuheben:

a)   Anpassung des Business-Modells und Markttest bzw. "Track Record"
Zuerst wird untersucht, ob mit einer Änderung des Business-Modells ein ausreichendes Marktpotential erzeugt werden kann. Dies darf aber keinesfalls als "Mogellösung" verstanden werden. Viele einst erfolgreichen Jungunternehmen mussten sich mit den "Wellen" der Nachzeit der New Economy an völlig neue Marktverhältnisse anpassen und haben dies auch erfolgreich gemeistert. Nach der "Justierung" des Business-Modells muss der Marktnachweis erbracht werden, indem gezeigt wird, dass das revidierte Business-Modell auch wirklich funktioniert.

b)   Oder Suche eines Synergiepartners bzw. Joint-Venture
Oft lässt sich mit einer Anpassung des Business-Modells den gewünschten Markterfolg aber nicht erzeugen. Dann stellt sich die Frage, ob mittels eines geeigneten Synergiepartners das Problem gelöst werden kann. In der Tat ist es so, dass mittlerweile eine grosse Anzahl von Start-up Projekten und Jungfirmen alleine betrachtet nicht überlebensfähig sind, aber bei intelligenter Partnerkombination durchaus interessant sein können. Leider wird diese Möglichkeit des "Start-up Joint-Venturing" noch sehr wenig genutzt und stattdessen immer wieder vergeblich versucht, den Alleingang voranzutreiben. Der wesentliche Grund liegt wohl darin, dass Gründer letztlich trotz zahlreicher Fehlschläge und Absagen immer wieder am ursprünglichen Plan festzuhalten versuchen. Natürlich fehlt aber auch oft das nötige Know-how für die Nutzung des "Start-up Joint-Venturing"! Nach 2 bis 3 Jahren Misserfolg und "Treten an Ort" ist ein Start-up dann in der Regel wertlos.

Wenn weder die Anpassung des Business-Modells noch die Suche eines Firmenpartners zum Erfolg führen, bleibt nur noch der Verkauf oder der Abbruch des Projektes übrig. Häufig lassen sich aber auch nur noch Teile davon verkaufen.

 

4. Rang 4: Marktpotential ungenügend, aber Chance auf Joint-Venture
Manchmal ist es möglich, selbst ein Projekt von Rang 4 auf Rang 1 emporzuheben: Die Kernfrage ist, ob mittels eines geeigneten Synergiepartners das Problem gelöst werden kann. Es gelten hier die Ausführungen zu 3. b).

Wenn die Suche eines Firmenpartners nicht zum Erfolg führt, bleibt nur noch der Verkauf oder der Abbruch des Projektes übrig. Häufig lassen sich aber auch nur noch Teile davon verkaufen.

5. Rang 5: Kein Markt vorhanden, Verkauf und Abbruch
Es kann weder ein Marktbedürfnis noch eine realistische Chance für ein mögliches Joint-Venture mit einem Synergiepartner festgestellt werden.

Die beste Lösung ist der Verkauf oder der Abbruch des Projektes. Wenn Patente vorhanden sind, bietet sich allenfalls der Verkauf von Lizenzen an

Finanzierungs-Tipp

Der Entscheid zum Verkauf fällt natürlich schwer. Häufig können sich Gründer dazu nicht durchringen. Der wesentliche Grund liegt wohl darin, dass Gründer letztlich trotz zahlreicher Fehlschläge und Absagen immer noch an den Retter in der Not glauben. Nach 2 bis 3 Jahren Misserfolg und "Treten an Ort" ist allerdings ein Start-up in der Regel gänzlich wertlos.

Schade! Doch ein Ende mit Schrecken ist doch besser als ein Schrecken ohne Ende! Und ein Loslassen von einer einstigen Idee kann durchaus zu einer Freisetzung ungeahnter Energien und Chancen führen. Manchmal führt auch der Weg über den Misserfolg zum Erfolg!

Achtung: Selbst dann, wenn Gründer vermögend sind und die Finanzierung selbst aufbringen können, ist eine vorgängige Venture-Evaluation® sehr klug! Erfahrungsgemäss neigen insbesondere vermögende Gründer dazu, den Markttest zu übergehen und daran zu scheitern!

Fazit:

Gründer gehen in der Regel bezüglich Marktbedarf und Finanzierung von völlig falschen Voraussetzungen aus. Sehr häufig stellt sich nämlich heraus, dass das Business-Konzept und der bereits fertig entwickelte Prototyp bei Investoren auf wenig Interesse stossen. Durch eine vorzeitige Venture-Evaluation im Anfangsstadium des Projektes kann vermieden werden, dass viel Geld, Zeit und Energie in ein zum vornherein aussichtloses Vorhaben investiert wird. Vor allem besteht die Chance einer Korrektur. Denn im Frühstadium eines Start-up Projektes sind Richtungskorrekturen noch relativ leicht möglich, ohne grosse finanzielle Verluste und ohne dass der Gründer dabei seine Identifikation mit dem Projekt aufgeben muss. Insbesondere aber lässt sich verhindern, dass wertvolle personelle und materielle Ressourcen unnötig verschleudert werden. Auch Jungunternehmer und Gründer, welche ausreichend über eigene Mittel zum Start-up Aufbau verfügen, sind gut beraten, dennoch das Projekt vorgängig einer Vor-Evaluation zu unterziehen!

 

*) Das Prinzip der "Venture-Evaluation® auf der Grundlage des Success-Grids®" ist ein Praxisergebnis aus der internationalen Innovation & Venture Management Tätigkeit von
Dr. Franz Beeler & Partner
 

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