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Glossar E-F

EARLY STAGE FINANCING
Finanzierung der Frühphasenentwicklung eines Unternehmens, beginnend von der Finanzierung der Konzeption bis zum Start der Produktion und Vermarktung.
 
EBIT
Earnings Before Interest and Taxes (Gewinn vor Zinsen und Steuern).
 
EBITDA
Earnings Before Interest, Taxes, Depreciation and Amortisation (Gewinn vor Zinsen, Steuern, Abschreibungen und Amortisation)
 
EQUITY KICKER
Möglichkeit der Fremdkapitalgeber, Anteile an der zu finanzierenden Personen- oder Kapitalgesellschaft oft zu Sonderkonditionen zu erwerben.
 
EXIT
Ausstieg eines Investors aus einer Beteiligung durch Veräußerung seines Anteils im Wege von:
  • Buy Back
  • Trade Sale
  • Secondary Purchase
  • Going public
EXPANSION FINANCING
Wachstums- und Expansionsfinanzierung.
Das betreffende Unternehmen hat den break-even-point erreicht oder erwirtschaftet Gewinne. Die Geldmittel werden zur Finanzierung von zusätzlichen Produktionskapazitäten, Produktdiversifikation oder Marktausweitung und/oder für weiteres "working capital" verwendet.
 
FEASIBILITY STUDY
Durchführbarkeitsstudie.
Analyse der technischen und wirtschaftlichen Realisierbarkeit eines Projektes.
 
FINANZIERUNG
Beschaffung und Bereitstellung von finanziellen Ressourcen/ Kapital für ein Projekt oder Unternehmen.
 
FINANZPLANUNG
Abschätzung der zukünftigen finanziellen Entwicklung eines Unternehmens. Bei Jungunternehmen im besonderen des Kapitalbedarfs.
 
FLOP
Totaler Fehlschlag einer Beteiligung.
Gegensatz zu HIGH FLYER.
FRAME
Rechteckige Bereiche, in die auf manchen Websites das Browser­fenster aufgeteilt wird.
 
FRANCHISE DIENSTLEISTER & ZULIEFERER
Unternehmen, welche Dienstleister & Zulieferer einer Franchise-Kette sind. Für diese eröffnen sich durch Franchising neue Vertriebsmöglich­keiten wie z.B. die „Automatisierung“ des Verkaufs (Beispiel FRANKE als vertraglicher FDZ-Küchenzuliefe­rer von McDonalds).
 
FRANCHISE EINTRITTSGEBÜHR
Einmalige Gebühr, die Franchisenehmer bei Einstieg in ein Franchisesystem an den Franchisegeber entrichten. Sie wird in der Regel zu Beginn der Tätigkeit erhoben. Feste Gebührensätze gibt es nicht. Die Höhe der Einstiegsgebühr legt jeder Franchisegeber selbst fest. Im Durchschnitt beträgt die Gebühr CHF 25'000 - 30'000.Mit der Entrichtung der Einstiegsgebühr erwirbt der Franchisenehmer im Grunde sämtliche, vertraglich vereinbarten Nutzungs­rechte am Franchisesystem, denn die einmalige Einstiegsgebühr ist Bestandteil des Franchisevertrages.
 
FRANCHISE HANDBUCH
Ein Handbuch oder auch Betriebshandbuch genannt, gehört zu jedem seriösen Franchisesystem. Darin ist das vom Franchisege­ber entwickelte Franchisekonzept detailliert beschrieben. Es enthält Angaben über die Art des Geschäftes, beispielsweise Vorschriften zur Einrichtung eines Ladengeschäftes (einheitliches Auftreten), Anweisungen über Vorgehensweisen, Muster von Formblättern, Frequently Asked Questions (FAQ) und vieles mehr. Das Handbuch ist wesentlicher Bestandteil der Leistungen eines Franchisegebers. Es wird progressiv online angeboten.
 
FRANCHISE MARKETINGKONZEPT
Zum Marketingkonzept des Franchise-Gebers zählen alle Maß­nahmen, die den Franchise-Nehmer in seinen Marketingaktivitä­ten unterstützen. Wie beispielsweise überregionale Anzeigen­schaltung, Presse- und Medienarbeit, Gestaltung von Prospekten, Flyern usw. Diese Leistung lässt sich ein Franchise-Geber häufig extra vergü­ten. Wenn sie nicht in der laufenden Franchisegebühr enthalten ist, werden die dadurch entstehenden Kosten mittels einer Marketing- oder Werbungsgebühr erhoben. Hierzu gehört auch das Partner-Marketing (Produkt-2/3).
 
FRANCHISE MASTER
Person oder Gesellschaft, welche einer Firma schnelle internatio­nale Expansion ermöglicht. Hiefür wird dem Master vom Franchise-Geber das Recht erteilt, seinen Namen und sein Know-how innerhalb eines vertraglich festgelegten überregionalen Territoriums zu benutzen (Produkt-3). Der Master hat dafür eine Eintrittsgebühr in das ihm übergebene Territorium sowie einen proportionellen Umsatz-Anteil zu entrichten. Hauptaufgabe eines Franchise-Masters ist es also nicht, selbst am Markt aktiv zu sein, sondern die Franchise-Idee und das Konzept, das dahinter steht, weiterzuverkaufen – neue Franchise-Nehmer zu finden. Master-Franchise wird auf eigenen Namen und eigene Rechnung betrieben.In der Regel entscheiden sich Franchise-Geber für Master-Franchise, wenn sie mit ihrer Geschäftsidee auch andere, ausländische Märkte erschließen möchten.
 
FRANCHISE NEHMER (FN)
Selbständiger Unternehmer, der auf der Grundlage des Franchi­sing (gegen eine Lizenzgebühr) eine Geschäftstätigkeit ausübt. Das Geschäftskonzept wird vom Franchise-Geber (FG) zur Verfügung gestellt, nachdem es im Rahmen eines Franchise-Pilot erfolgreich getestet worden ist. Der FN tritt als selbständiger Unternehmer in die Kette des FG ein und eröffnet dessen lokalen Markt.
 
FRANCHISE NEHMER BEIRAT
Speziell in größeren Franchisesystemen ist es üblich, einen Franchise-Nehmer-Beirat einzurichten. In der Regel ist es der Franchise-Geber, der dieses Gremium ins Leben ruft und auch unterstützt. Mittels dieses Beirats haben Franchise-Nehmer auf Landes- und Bundesebene die Möglichkeit, Informationen und Erfahrungen über einen Vertreter auszutauschen, ihre Interessen besser durchzusetzen und von Marktveränderungen und eventuellen Unzulänglichkeiten frühzeitig zu erfahren.
 
FRANCHISE-ROYALITIES
Laufende Franchisegebühr, welche im Gegensatz zur Einstiegs­gebühr regelmäßig, während der gesamten Dauer des Franchise­vertrages entrichtet werden muss. Sie wird entweder prozentual vom Umsatz berechnet (meist zwei bis acht Prozent) oder pauschal erhoben und vom Franchise­neh­mer an den Franchisegeber abgeführt. In den meisten Fällen handelt es sich bei der laufenden Gebühr um eine Gegenleistung für Dienstleistungen des Franchisegebers (Betreuung der Franchisenehmer, Erarbeitung und ständige Aktualisierung eines Handbuches, Weiterentwicklung des Franchisesystems, ...). Neben der einmaligen Einstiegs- und der laufenden Franchise­gebühr können weitere Kosten wie Werbungspauschalen oder Schulungskosten anfallen.
 
FRANCHISE-SYSTEMZENTRALE
Die Systemzentrale ist das Herzstück des Franchisesystems. Von hier aus erbringt der Franchisegeber sämtliche Serviceleistungen für seine Franchisenehmer. Die Systemzentrale unterstützt sie in Fragen der kaufmännischen und der personellen Führung ihres Betriebes. Sie ist darüber hinaus zuständig für die Organisation von Schulungen - produkt- sowie auch verkaufsbezogen.
 
FRANCHISEVERTRAG
Im Franchisevertrage werden die Vertragsbedingungen und die Tragweite der Nutzungsrechte geregelt. Er enthält also alle Rechte und Pflichten des Franchisegebers sowie des Franchise­nehmers. Ein spezielles Franchiserecht existiert nur in Frankreich, Spanien und USA. Außer dem allgemeinen Vertragsrecht unterliegen Franchiseverträge in der Schweiz keinem Reglement.
 
FRANCHISING
Konzession oder Vorrecht, ein Produkt herzustellen oder eine Dienstleistung unter einem bestimmten Namen zu erbringen; Multiplikation einer bewährten und erfolgreichen unternehmeri­schen Aktivität; Vertriebs- oder Lizenzsystem, bei dem selbstän­dige Franchise-Nehmer Markenartikel oder Service-Leistungen eines Unternehmens (des Franchise-Gebers) verkaufen, wobei letzteres die Geschäftspolitik bestimmt.
 
FUNDRAISING
Das "Einwerben" von "Funds".
Startphase eines Venture Capital Fonds, in der institutionelle, industrielle oder private Anleger dafür gewonnen werden sollen, Fondsanteile zu zeichnen.
 

 

 

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