EARLY
STAGE FINANCING Finanzierung der
Frühphasenentwicklung eines Unternehmens,
beginnend von der Finanzierung der Konzeption bis
zum Start der Produktion und
Vermarktung. |
EBIT Earnings
Before Interest and Taxes (Gewinn vor Zinsen und
Steuern). |
EBITDA Earnings
Before Interest, Taxes, Depreciation and
Amortisation (Gewinn vor Zinsen, Steuern,
Abschreibungen und
Amortisation) |
EQUITY
KICKER Möglichkeit der
Fremdkapitalgeber, Anteile an der zu
finanzierenden Personen- oder Kapitalgesellschaft
oft zu Sonderkonditionen zu
erwerben. |
EXIT Ausstieg eines
Investors aus einer Beteiligung durch Veräußerung
seines Anteils im Wege von: |
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- Secondary Purchase
- Going public
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EXPANSION
FINANCING Wachstums- und
Expansionsfinanzierung. Das betreffende
Unternehmen hat den break-even-point erreicht oder
erwirtschaftet Gewinne. Die Geldmittel werden zur
Finanzierung von zusätzlichen
Produktionskapazitäten, Produktdiversifikation
oder Marktausweitung und/oder für weiteres
"working capital" verwendet. |
FEASIBILITY
STUDY Durchführbarkeitsstudie. Analyse
der technischen und wirtschaftlichen
Realisierbarkeit eines Projektes. |
FINANZIERUNG Beschaffung
und Bereitstellung von finanziellen Ressourcen/
Kapital für ein Projekt oder
Unternehmen. |
FINANZPLANUNG Abschätzung
der zukünftigen finanziellen Entwicklung eines
Unternehmens. Bei Jungunternehmen im besonderen
des Kapitalbedarfs. |
FLOP Totaler Fehlschlag
einer Beteiligung. Gegensatz zu HIGH
FLYER. |
FRAME Rechteckige
Bereiche, in die auf manchen Websites das
Browserfenster aufgeteilt wird. |
FRANCHISE DIENSTLEISTER &
ZULIEFERER Unternehmen,
welche Dienstleister & Zulieferer einer
Franchise-Kette sind. Für diese eröffnen sich
durch Franchising neue Vertriebsmöglichkeiten
wie z.B. die „Automatisierung“ des Verkaufs
(Beispiel FRANKE als vertraglicher
FDZ-Küchenzulieferer von
McDonalds). |
FRANCHISE
EINTRITTSGEBÜHR Einmalige
Gebühr, die Franchisenehmer bei Einstieg in ein
Franchisesystem an den Franchisegeber entrichten.
Sie wird in der Regel zu Beginn der Tätigkeit
erhoben. Feste
Gebührensätze gibt es nicht. Die Höhe der
Einstiegsgebühr legt jeder Franchisegeber selbst
fest. Im Durchschnitt beträgt die Gebühr CHF
25'000 - 30'000.Mit
der Entrichtung der Einstiegsgebühr erwirbt der
Franchisenehmer im Grunde sämtliche, vertraglich
vereinbarten Nutzungsrechte am
Franchisesystem, denn die einmalige
Einstiegsgebühr ist Bestandteil des
Franchisevertrages. |
FRANCHISE HANDBUCH Ein
Handbuch oder auch Betriebshandbuch genannt,
gehört zu jedem seriösen Franchisesystem. Darin
ist das vom Franchisegeber entwickelte
Franchisekonzept detailliert beschrieben. Es
enthält Angaben über die Art des Geschäftes,
beispielsweise Vorschriften zur Einrichtung eines
Ladengeschäftes (einheitliches Auftreten),
Anweisungen über Vorgehensweisen, Muster von
Formblättern, Frequently Asked Questions (FAQ) und
vieles mehr.
Das
Handbuch ist wesentlicher Bestandteil der
Leistungen eines Franchisegebers. Es wird
progressiv online
angeboten. |
FRANCHISE
MARKETINGKONZEPT Zum
Marketingkonzept des Franchise-Gebers zählen alle
Maßnahmen, die den Franchise-Nehmer in seinen
Marketingaktivitäten unterstützen. Wie
beispielsweise überregionale
Anzeigenschaltung, Presse- und Medienarbeit,
Gestaltung von Prospekten, Flyern usw. Diese
Leistung lässt sich ein Franchise-Geber häufig
extra vergüten. Wenn sie nicht in der
laufenden Franchisegebühr enthalten ist, werden
die dadurch entstehenden Kosten mittels einer
Marketing- oder Werbungsgebühr erhoben. Hierzu
gehört auch das Partner-Marketing
(Produkt-2/3). |
FRANCHISE
MASTER Person
oder Gesellschaft, welche einer Firma schnelle
internationale Expansion ermöglicht. Hiefür
wird dem Master vom Franchise-Geber das Recht
erteilt, seinen Namen und sein Know-how innerhalb
eines vertraglich festgelegten überregionalen
Territoriums zu benutzen (Produkt-3). Der Master
hat dafür eine Eintrittsgebühr in das ihm
übergebene Territorium sowie einen proportionellen
Umsatz-Anteil zu entrichten.
Hauptaufgabe eines Franchise-Masters ist es
also nicht, selbst am Markt aktiv zu sein, sondern
die Franchise-Idee und das Konzept, das dahinter
steht, weiterzuverkaufen – neue Franchise-Nehmer
zu finden. Master-Franchise wird auf eigenen Namen
und eigene Rechnung betrieben.In der Regel
entscheiden sich Franchise-Geber für
Master-Franchise, wenn sie mit ihrer Geschäftsidee
auch andere, ausländische Märkte erschließen
möchten. |
FRANCHISE
NEHMER (FN) Selbständiger Unternehmer,
der auf der Grundlage des Franchising (gegen
eine Lizenzgebühr) eine Geschäftstätigkeit ausübt.
Das Geschäftskonzept wird vom Franchise-Geber (FG)
zur Verfügung gestellt, nachdem es im Rahmen eines
Franchise-Pilot erfolgreich getestet worden ist.
Der FN tritt als selbständiger Unternehmer in die
Kette des FG ein und eröffnet dessen lokalen
Markt. |
FRANCHISE NEHMER BEIRAT Speziell
in größeren Franchisesystemen ist es üblich, einen
Franchise-Nehmer-Beirat einzurichten. In der Regel
ist es der Franchise-Geber, der dieses Gremium ins
Leben ruft und auch unterstützt.
Mittels dieses Beirats
haben Franchise-Nehmer auf Landes- und Bundesebene
die Möglichkeit, Informationen und Erfahrungen
über einen Vertreter auszutauschen, ihre
Interessen besser durchzusetzen und von
Marktveränderungen und eventuellen
Unzulänglichkeiten frühzeitig zu
erfahren. |
FRANCHISE-ROYALITIES Laufende
Franchisegebühr, welche im Gegensatz zur
Einstiegsgebühr regelmäßig, während der
gesamten Dauer des Franchisevertrages
entrichtet werden muss.
Sie wird entweder prozentual vom Umsatz
berechnet (meist zwei bis acht Prozent) oder
pauschal erhoben und vom Franchisenehmer
an den Franchisegeber abgeführt.
In den meisten Fällen handelt es sich bei
der laufenden Gebühr um eine Gegenleistung für
Dienstleistungen des Franchisegebers (Betreuung
der Franchisenehmer, Erarbeitung und ständige
Aktualisierung eines Handbuches, Weiterentwicklung
des Franchisesystems, ...).
Neben
der einmaligen Einstiegs- und der laufenden
Franchisegebühr können weitere Kosten wie
Werbungspauschalen oder Schulungskosten
anfallen. |
FRANCHISE-SYSTEMZENTRALE Die
Systemzentrale ist das Herzstück des
Franchisesystems. Von hier aus erbringt der
Franchisegeber sämtliche Serviceleistungen für
seine Franchisenehmer.
Die
Systemzentrale unterstützt sie in Fragen der
kaufmännischen und der personellen Führung ihres
Betriebes. Sie ist darüber hinaus zuständig für
die Organisation von Schulungen - produkt- sowie
auch verkaufsbezogen. |
FRANCHISEVERTRAG Im
Franchisevertrage werden die Vertragsbedingungen
und die Tragweite der Nutzungsrechte geregelt. Er
enthält also alle Rechte und Pflichten des
Franchisegebers sowie des
Franchisenehmers.
Ein
spezielles Franchiserecht existiert nur in
Frankreich, Spanien und USA. Außer dem allgemeinen
Vertragsrecht unterliegen Franchiseverträge in der
Schweiz keinem
Reglement. |
FRANCHISING Konzession
oder Vorrecht, ein Produkt herzustellen oder eine
Dienstleistung unter einem bestimmten Namen zu
erbringen; Multiplikation einer bewährten und
erfolgreichen unternehmerischen Aktivität;
Vertriebs- oder Lizenzsystem, bei dem
selbständige Franchise-Nehmer Markenartikel
oder Service-Leistungen eines Unternehmens (des
Franchise-Gebers) verkaufen, wobei letzteres die
Geschäftspolitik
bestimmt. |
FUNDRAISING Das
"Einwerben" von "Funds". Startphase eines
Venture Capital Fonds, in der institutionelle,
industrielle oder private Anleger dafür gewonnen
werden sollen, Fondsanteile zu zeichnen. |