Unsere Definition Franchising:
Franchising besteht in der Übertragung einer auf dem Markt
bereits gut bekannten Handelsmarke und eines in der Industrie
oder im Handel getesteten Geschäftskonzeptes an einen
Unternehmensgründer. Dieser wird Franchise-Nehmer genannt und
tritt als selbständiger Unternehmer in die Kette des
Franchise-Gebers ein und eröffnet dessen lokalen Markt. Er
fabriziert oder vermarktet gegen ein Entgelt die lizenzierten
Produkte bzw. Dienstleistungen und stellt sich unter das
einheitliche Erscheinungsbild der Franchise-Organisation.
Der
Europäische Franchise Verband definiert Franchising wie folgt:
"Franchising ist ein Vertriebssystem, durch das Waren und/oder Dienstleistungen und/oder Technologien vermarktet werden. Es gründet sich auf eine enge und fortlaufende Zusammenarbeit rechtlich und finanziell selbständiger und unabhängiger Unternehmen, den Franchise-Geber und seine Franchise-Nehmer. Der Franchise-Geber gewährt seinen Franchise-Nehmern das Recht und legt ihnen gleichzeitig die Verpflichtung auf, ein Geschäft entsprechend seinem Konzept zu betreiben. Dieses
Recht berechtigt und verpflichtet den Franchise-Nehmer, gegen ein direktes oder indirektes Entgelt im Rahmen und für die Dauer eines schriftlichen, zu diesem Zweck zwischen den Parteien abgeschlossenen Franchise-Vertrages bei laufender technischer und betriebswirtschaftlicher Unterstützung durch den Franchise-Geber den Systemnamen und/oder das Warenzeichen und/oder die Dienstleistungsmarke und/oder andere gewerbliche Schutz- und Urheberrechte sowie das Know-how, die wirtschaftlichen und
technischen Methoden und das Geschäftsordnungssystem des Franchise-Gebers zu nutzen."
Definition Franchising nach dem Deutschen Franchise Verbandes e.V.:
"Franchising ist ein vertikal-kooperativ organisiertes Absatzsystem rechtlich selbständiger Unternehmen auf der Basis eines vertraglichen Dauerschuldverhältnisses. Gebildet wird dieses System aus dem Franchise-Geber und den angeschlossenen Franchise-Partnern.
Der Franchise-Geber stellt seinen Partnern im Rahmen eines Vertrages ein Leistungspaket zur Verfügung, das ein Beschaffungs-, Absatz-, Organisations- und Schulungskonzept, Nutzungsrechte an Schutzrechten (Firmenname und -symbol) sowie die Verpflichtung zur laufenden Unterstützung der Franchise-Partner beinhaltet.
Der Franchise-Partner ist rechtlich und wirtschaftlich selbständig, arbeitet also im eigenen Namen auf eigene Rechnung. Er hat das Recht und die Pflicht, das Franchise-Paket gegen Entgelt zu nutzen. Als Gegenleistung liefert er Arbeit, Kapital und Informationen.
Ein Franchise-System bietet für die angeschlossenen Partner entscheidende Vorteile. Der Franchise-Nehmer nutzt ein erprobtes und bewährtes Konzept, vermeidet die vielfältigen Fehler, die bei Neugründungen fast zwangsläufig auftreten und kann sich dank der intensiven, entlastenden Unterstützung durch den Franchise-Geber auf seine Hauptaufgaben konzentrieren: die Erschließung des lokalen Marktes sowie die umfassende Betreuung seiner Kunden. Insbesondere die Möglichkeit, einen
Großteil der eigenen Ressourcen zur Kundenbetreuung einzusetzen, schafft gerade in Deutschland, einem Land, in dem die Dienstleistungsmentalität nur schwach ausgeprägt ist, einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
Daneben kann der Franchise-Nehmer diverse Effekte nutzen, die sich aus der besonderen Organisationsform von Franchisesystemen ergeben. Die angeschlossenen Franchise-Partner bilden ein informales Netzwerk, das vielfältige Informationen und Erfahrungen speichert. Durch Einrichtung von Partner-Beiräten, Erfa-Gruppen und anderen Kommunikationsplattformen kann der Einzelne von den Erfahrungen vieler profitieren.
Obwohl sich durch Franchising eine deutliche Reduktion des Unternehmerrisikos ergibt, bieten sich dem Franchise-Partner unternehmerische Möglichkeiten, von denen die meisten Angestellten nur träumen: Selbständigkeit, Motivation, die Chance zur Selbstverwirklichung, Freude an der Arbeit, eine langfristige Perspektive.
Zusammenfassend läßt sich feststellen, daß Franchising dem Einzelnen ungeahnte Möglichkeiten auf dem Weg in eine eigene Existenz bietet."
Definition aus "The Franchise Magazine" (Januar/Februar 1998):
Franchising gilt als eine der erfolgversprechendsten Kooperationsformen und kann wie folgt beschrieben werden:
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Franchising ist eine "Geschäftsheirat" zwischen einem bestehenden Unternehmen (Franchisegeber) und dem Inhaber eines neuen Unternehmens (Franchisenehmer).
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Gegen Entgelt (Eintritts- und laufende Gebühren, häufig auch Marketingabgaben) wird dem Franchisenehmer vom Franchisegeber ein komplettes Geschäftskonzept zur Verfügung gestellt. Die Investitionen für die Geschäftsstelle trägt der Franchisenehmer.
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Spezifische Produkte oder Dienstleistungen, eine erprobte Marketingkonzeption, Marken und Know-how sowie laufendes Coaching und Weiterentwicklung des Geschäftskonzepts durch den Franchisegeber bilden ein eigentliches Franchisepaket.
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Das einheitliche Erscheinungsbild gegen aussen ist franchisetypisch.
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